Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung

  • Die bestandene Gesellenprüfung im Konditoren-Handwerk oder in einem damit verwandten Handwerk (Bäcker-Handwerk) oder eine entsprechende Abschlussprüfung oder eine andere Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine, in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, mindestens einjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat.
  • Die Abnahme der Prüfung durch die Meisterprüfungsausschüsse der Handwerkskammer Südwestfalen erfolgt in den Räumen der Meisterschule.
  • Die Weiterleitung Ihrer Anmeldung an den Prüfungsausschuss der Handwerkkammer erfolgt sofort nach Beginn des Lehrgangs.
  • Bei der Anmeldung zum Meisterkurs sind in Kopie einzureichen (bitte in je 2 Ausführungen):
    • Gesellen- Abschlussprüfungszeugnis
    • Personalausweis
    • bei abgelegten Meisterprüfungsteilen 3 + 4, außerdem die Zeugnisse der jeweiligen Handwerkskammer
  • Die Prüfungsgebühren der zuständigen Handwerkskammer Südwestfalen werden durch diese gesondert erhoben.

Achtung: 

Das bbz bietet in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis auch die Teile III und IV des Meisterkurses an. Informationen darüber erhalten Sie hier:

Meisterkurs Teil III/IV