Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung
- Die bestandene Gesellenprüfung im Konditoren-Handwerk oder in einem damit verwandten Handwerk (Bäcker-Handwerk) oder eine entsprechende Abschlussprüfung oder eine andere Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine, in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, mindestens einjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat.
- Die Abnahme der Prüfung durch die Meisterprüfungsausschüsse der Handwerkskammer Südwestfalen erfolgt in den Räumen der Meisterschule.
- Die Weiterleitung Ihrer Anmeldung an den Prüfungsausschuss der Handwerkkammer erfolgt sofort nach Beginn des Lehrgangs.
- Bei der Anmeldung zum Meisterkurs sind in Kopie einzureichen (bitte in je 2 Ausführungen):
- Gesellen- Abschlussprüfungszeugnis
- Personalausweis
- bei abgelegten Meisterprüfungsteilen 3 + 4, außerdem die Zeugnisse der jeweiligen Handwerkskammer
- Die Prüfungsgebühren der zuständigen Handwerkskammer Südwestfalen werden durch diese gesondert erhoben.