Teilnahmebedingungen für den Lehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Konditorenhandwerk Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie)
 

1. Anmeldung 5. Unterkunft/Verpflegung
2. Gebühren 6. Änderungen
3. Rücktritt 7. Bankverbindung
4. Zahlungsmodalitäten  

 

1. Anmeldung

 

 
2. Gebühren

Kostenschlüssel
  Euro
Lehrgangsgebühr 3.900,00
Unterkunft im DZ inkl. Vollverpflegung von Montag bis Freitag 1.750,00
EZ-Zuschlag 150,00

Die Materialkosten sowie die Prüfungsgebühren der zuständigen Handwerkskammer werden durch diese separat berechnet.

Das Rohstoffmaterial während der praktischen Prüfung wird separat berechnet.

(Stand 28.02.2024)

 

3. Rücktritt

  • Bei einem Rücktritt bis 7 Wochen vor Lehrgangsbeginn entstehen keine Ausfallkosten.
  • Bei Rücktritt sind folgende Ausfallkosten an die Meisterschule zu zahlen:
      Euro
    bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn 1.000,00
    bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn  *1.500,00
    kürzer vor Lehrgangsbeginn oder bei Nichtantritt *2.000,00

    * 80% der Ausfallkosten würden bei einer späteren Kursteilnahme
       angerechnet. Der Betrag ist nicht übertragbar!
     

4. Zahlungsmodalitäten

  • Mit der Einladung zum Lehrgang erhält der/die TeilnehmerInnen die Rechnung über die volle Lehrgangsgebühr.
  • Die erste Hälfte der Lehrgangsgebühr ist als Anzahlung bis zum Lehrgangsbeginn zu zahlen. Der Eingang auf einem der Konten der Schule ist maßgeblich.
  • Der Restbetrag ist bis zum 30. November nach Lehrgangsbeginn zu entrichten.
  • Unterkunft und Verpflegung werden separat berechnet.
  • Überweisungen sind auf eines der unter Ziffer 7.) genannten Konten mit Angabe der Lehrgangsbezeichnung vorzunehmen.
  • Der/die TeilnehmerIn haftet nach verbindlicher Anmeldung für die Lehrgangsgebühr bzw. für die Ausfallkosten. Dies gilt auch, wenn Anmeldungen durch Dritte (z. B. Betriebe oder sonstige Institutionen und Personen) vorgenommen wurden.
  • Bricht ein/e TeilnehmerIn den Lehrgang ab oder wird er/sie vom weiteren Lehrgangsbesuch ausgeschlossen (z.B. wegen unbotmäßigen Verhaltens oder Überziehung des Zahlungstermins), so ist die Iserlohner Fach- und Meisterschule für das Konditorenhandwerk berechtigt, die Lehrgangskosten in voller Höhe zu verlangen. Hinzu kommen Verwaltungs- und Nebenkosten. Eine Erstattung von bereits gezahlten Lehrgangskosten erfolgt nicht.
  • Die Iserlohner Fach- und Meisterschule für das Konditorenhandwerk ist berechtigt, eine/n TeilnehmerIn, der/die sich für die Lehrgangsteilnahme aus fachlichen und sonstigen Gründen nicht eignet, von der weiteren Teilnahme auszuschließen, und zwar auch während des andauernden Lehrgangs. Liegt der Grund für den Ausschluss nicht in einem zurechenbaren Verhalten des/der TeilnehmersIn, so entfällt die Gebührenpflicht für den restlichen Teil des Lehrgangs.
  • Sollte der/die TeilnehmerIn von ihm/ihr bestellte Leistungen nicht in Anspruch nehmen (z.B. Verpflegung, Zimmer) so findet keine Erstattung der anteiligen Kosten statt.
     

5. Unterkunft/Verpflegung

Auf Wunsch vermittelt die Iserlohner Fach- und Meisterschule für das Konditorenhandwerk gern eine kostengünstige Unterbringung im hauseigenen Internat, einschl. Vollverpflegung in der Mensa Die Unterkunft im Internat versteht sich für die gesamte Zeit des Lehrgangs einschl. der Wochenenden. Die Verpflegung schließt jedoch nur die Beköstigung von Montag bis Freitag ein.

Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular, s. Punkt 1


6. Änderungen

Die Iserlohner Fach- und Meisterschule für das Konditorenhandwerk behält sich vor, insbesondere Stundenzahl, Stoffpläne, Unterbringungs- und Verpflegungsbedingungen, Kosten und Termine der Lehrgänge - falls erforderlich - zu ändern.
 

7. Bankverbindung

  • Sparkasse der Stadt Iserlohn, Kto. 34066 (BLZ 445 500 45)
  • Märkische Bank eG, Kto. 177 206 100 (BLZ 440 600 09)

 

Hier gibt es die Teilnahmebedingungen zum Download...

Achtung: 

Das bbz bietet in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis auch die Teile III und IV des Meisterkurses an. Informationen darüber erhalten Sie hier:

Meisterkurs Teil III/IV